Die gestrige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt im Fall "Emmely" begrüße ich ausdrücklich.
Auch in Nordhessen zeigten viele Menschen Unverständnis über das harte und als ungerecht empfundene Urteil der Vorinstanzen gegenüber der Kassiererin. Gerade im Vergleich zu den Rechtsfolgen für Bank- und Finanzmarktmanager, die wesentlich größere Schäden verursacht haben, wurden diese Urteile als unverhältnismäßig empfunden.
Allgemein
Ich freue mich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung die Gelegenheit zu einer Kurskorrektur genutzt hat, auf die viele Beschäftigte gehofft hatten. Die in der Wissenschaft, den Medien und von den Gewerkschaften immer wieder geäußerte Kritik an der herrschenden Rechtsprechung ist offenbar verstanden worden.
Mit dieser neuen Rechtsprechung zu sog. "Bagatelldelikten" liegt das Bundesarbeitsgericht inhaltlich nahe an der Regelgung, die die SPD im Februar dieses Jahres als erste Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wird inzwischen von 38 namhaften Wissenschaftlern unterstützt. Es ist nun die Zeit gekommen, die neue Rechtsprechungslinie endlich auch gesetzlich klar zu stellen.
Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Bagatelldelikten sind ungerecht. Es kann nicht angehen, dass sie wegen einer einmaligen Verfehlung um ihre Existenz fürchten müssen. Daher ist es an der Zeit, das Arbeitsrecht zu modernisieren.
